Die Begründung zur Kirchenzucht kann unter drei Aspekten zusammengefaßt werden: durch sie soll (1.) der Heiligkeit Gottes die Ehre erwiesen werden, (2.) der Bruder/die Schwester durch Umkehr neu gewonnen und vor dem Gericht Gottes gerettet werden und (3.) die Gemeinde vor der Infektion der Sünde bewahrt werden.
Von der Abendmahlsgemeinschaft (und in weiterer Folge von der Zulassung der Kinder zur Taufe) (WB 28,4-A2f; 28,7-A1) muß ausgeschlossen werden, wer sich trotz seelsorgerlicher Hilfestellung bewußt in Sünde verhärtet. Ein Ausschluß darf nicht im Sinn einer richtenden Selbstgerechtigkeit erfolgen, sondern in der Haltung einer ungeheuchelten, entschlossenen Liebe, durch die dem Betroffenen die Chance eingeräumt wird, das Ausmaß seiner Schuld zu erkennen und zur Umkehr zu finden.