(b) Zur evangelistischen Durchdringung der Bevölkerung kann eine überkonfessionelle Zusammenarbeit erforderlich werden, um in geeinter Kraft Menschen für Christus zu gewinnen und vor dem Gericht Gottes zu bewahren. Da die Gemeinde jedoch nicht nur den Missionsauftrag empfangen hat, sondern auch den Auftrag zur Reinerhaltung der apostolischen Lehre, steht die überkonfessionelle Zusammenarbeit im Spannungsfeld beider Gebote. Die Entscheidung darüber liegt in regionalen Angelegenheiten beim Presbyterium (WB 25,3-A1c) (das für Lehre, Sakramentsverwaltung und kirchliche Zucht verantwortlich ist), in überregionalen bei der Synode (WB 31,1+A1). Sie muß je nach Situation immer wieder neu überdacht werden, in einer Haltung, die sowohl den Gehorsam zum Wort Gottes ernst nimmt als auch Andersdenkenden Barmherzigkeit zukommen läßt.