(b) Die religiöse Verehrung der "Heiligen" und Marias entspricht religionsgeschichtlich der Anbetung heidnischer Lokalgottheiten (HK 30; 92; 94-98; WB 21,1). Wie dies in alttestamentlicher Zeit - in verwirrend frommer Aufmachung - unter sprachlicher Rückbeziehung auf biblische Begriffe und Kulthandlungen geschah, so auch im Verlauf der neutestamentlichen Kirchengeschichte mit christlichen Namen und Begriffen. Dem gegenüber führt uns die Schrift zu einer Haltung, die nicht den Geschöpfen, sondern dem Schöpfer allein die Ehre gibt. Es steht geschrieben: Gebt unserem Gott allein die Ehre!
(a) Das Sprechen in unbekannten Sprachen ("Zungenreden") trat in der apostolischen Zeit auf und hatte einen bestimmten, zeichenhaften Charakter für die geschichtlich nicht wiederholbare Umbruchsphase vom Alten zum Neuen Bund. Dieser Zeitabschnitt dauerte etwa 100 Jahre, von der Geburt Christi bis zum Abschluß des neutestamentlichen Kanons.
(b) In diesem heilsgeschichtlichen Rahmen sollte dem Judentum ein Gerichtszeichen wegen seines Unglaubens vor Augen und Ohren gestellt werden: Indem der Heilige Geist "fremde" Sprachen in die Anbetung Gottes einbezog, bestätigte der HERR selbst, daß nun auch die Heiden (als gottentfremdete, fremdsprachige Völker = "Zungen") unter Erfüllung der alttestamentlichen Prophetie in sein Reich gerufen würden. Während der ungläubige Teil Israels Christus verwarf, wurden die bekehrten Heiden in den gläubigen Teil eingebunden (dieser blieb, wie die "Siebentausend" zur Zeit Elias, als "Rest" des alttestamentlichen Gottesvolkes "dank der Gnadenwahl" übrig ), sodaß sich beide - Juden und Heiden - zum Israel des Neuen Bundes (WB 7,3.6) vereinigten.
(c) Diese zeichenhafte Gnadengabe ("Charisma") des Heiligen Geistes gehört in den Bereich jener übernatürlichen Phänomene, mit denen Gott seine Propheten und Apostel zur öffentlichen Beglaubigung der göttlichen Botschaft ausrüstete. "Wunder und Zeichen" begleiteten im besonderen Maß einzelne Offenbarungsträger, wenn es darum ging, neue Offenbarung prophetisch zu vermitteln (wie z.B.. im AT bei Mose - aber nicht bei allen Propheten; z.B. im NT bei Petrus und Paulus - und alle überragend, Jesus Christus ). Wie die Apostel als Offenbarungsträger, so erhielt auch die Gemeinde Jesu ein apostolisches Zeichen, das sie gegenüber dem abgefallenen Teil Israels mit göttlicher Beglaubigung auswies. Dieses Gerichtszeichen der "Zungenrede" trat spontan und während jener Zeit auf, in der die Urkirche vom Judentum als "Sekte" verfolgt und durch diesen göttlichen Beistand als das in Wahrheit gläubige Volk Israel ausgewiesen wurde. Mit dem Ende der heilsgeschichtlichen Wende und dem Anbruch des 2. Jahrhunderts verebbte diese Befähigung, denn einerseits war seit 70 n. Chr. der religiöse Monopolanspruch der Juden durch die Zerstörung des Tempels und die weltweite Zerstreuung gebrochen, andererseits lag mit der Jahrhundertwende Gottes Heilsplan völlig abgeschlossen offenbart und schriftlich vor (WB 1,1-2.6-7). Die außerordentliche göttliche Bestätigung war somit nicht mehr nötig. Sowohl die Heilswende als auch die Offenbarung des Neuen Bundes hatten ihren Abschluß gefunden.
(d) Durch die Jahrhunderte hindurch brachen hin und wieder ähnliche Phänomene in visionären, mystisch-ekstatischen Bewegungen auf, wie sie im übrigen auch in heidnischen Religionen vorkommen. Auch in unserem 20. Jahrhundert finden wir eine solche Strömung in den "Pfingstgemeinden", "charismatischen Erneuerungsbewegungen" und anderen Gruppierungen vor, deren Ursprung und Entwicklung äußerst fragwürdig erscheinen. In der Art und Weise ihrer theologischen Begründung übersehen deren Vertreter, daß bestimmte biblische Voraussetzungen zu ihrer Ausübung des "Zungenredens" fehlen, denn:
(1) Diese Befähigung stellte in erster Linie ein Gerichtszeichen gegenüber dem ungläubigen Teil Israels in der Heilswende vom Alten zum Neuen Bund dar.
(2) Sie ist kein Beleg für besondere Geistesfülle oder Bevollmächtigung; vielmehr ordnet sie Paulus (in der damals apostolischen Zeit) der mit dem Verstand überprüfbaren Verkündigung unter.
(3) Ein starker Aufbruch an göttlichen Beglaubigungszeichen steht grundsätzlich am Anfang und nicht am Ende einer Heilsepoche.
(4) Die häufig anzutreffende Nähe zur Ökumene, zum Medial-Okkulten (WB 9,3-A1b; 13,1-A1c), die Verflachung im dogmatischen Urteil und Aushöhlung wichtiger Glaubensaussagen, wie auch die Verdrängung Jesu aus dem Zentrum des Glaubens (WB 14,1) zugunsten "geistgewirkter" Krafterweise und damit verbundener Wunder- und Zeichensucht rufen zu kritischer Distanz gegenüber solchen Gemeinden und Bewegungen auf.
a) Das Gebet für die Toten entbehrt jeder Schriftgrundlage, denn nach dem Tod erfährt der Mensch entweder die ungebrochene Gemeinschaft mit Jesus Christus oder die Verdammnis. Nach dem Tod gibt es keine Möglichkeit der Umkehr mehr, deshalb hat das Gebet für Verstorbene auch keinen Sinn.
(b) Das Gebet zu Toten wird in der Heiligen Schrift in keiner Weise als Ausdruck einer legitimen, ungebrochenen Gemeinschaft zwischen der diesseitigen und jenseitigen Welt ausgewiesen. Vielmehr wird der Tod als eine Scheidewand beschrieben, die nicht durchbrochen werden darf; wird sie - aus welchen Motiven auch immer - durchbrochen, so begibt man sich auf die mediale Ebene des Spiritismus (WB 13,1-A1c), "Götzendienstes", der "Greuelsünde" vor dem heiligen Gott. Dasselbe gilt auch für religiöse Verehrung der verstorbenen "Heiligen" oder Marias (WB 9,3-A1d; 21,2+A1; HK 30; 94-98).
(b) Ein direktes Gebot, wann und wie der Sabbat im Neuen Bund zu feiern wäre, gibt es im Neuen Testament nicht. Obwohl die Wahl des Sonntags zum "Tag des Herrn" in der Folge christliches Allgemeingut wurde, erfuhr die Sonntagsheiligung in den ersten Jahrhunderten zum Teil durch den bewußten Gegensatz zu den Juden (so die Kirchenväter), zum Teil wegen der ständigen Verfolgung durch den Staat keine Befolgung im streng alttestamentlichen Sinn. Erst seit Kaiser Konstantin wurde der Sonntag nach und nach zum arbeitsfreien Staatsfeiertag (ab 321). Die Abgrenzung zum jüdischen Zeremonialgesetz (WB 19,3) und das Fehlen direkter Anweisungen im Neuen Testament veranlaßte auch die Reformatoren, dem Sonntag zwar den Vorrang einzuräumen (HK 103), doch grundsätzlich die Wahl des Tages freizustellen (Luther: Großer Katechismus I,3,85; Calvin: Institutio II,8,34). Ihnen zufolge liegt der Sinn des 4. Gebotes darin, "die rechtmäßigen Ordnungen der Kirche zu wahren, Gottes Wort zu hören, ihn zu loben und anzubeten, die Sakramente zu spenden" und darin, daß "wir unsere Untergebenen nicht unmenschlich bedrücken".
(c) Das Sabbatgebot stellt Gottes erste Stiftung für den Menschen dar. Sie umfaßt in geistlicher (Punkt 1 und 2) und sozialer Hinsicht (Punkt 3) sowohl den Alten als auch den Neuen Bund und weist drei Aspekte auf:
(d) Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die Aufrechterhaltung der Sonntagsheiligung, entsprechend geistlich gefüllt (WB 21,8), von großem bewahrenden Wert ist und auf die (säkularisierte) Gesellschaft wie ein geschlossenes Bekenntnis der Kirche zu ihrem auferstandenen Herrn wirkt. Deshalb sagt Calvin: "Wir wollen unterdessen als allgemeine Lehre wohl beachten: damit die Frömmigkeit in uns nicht zerfalle oder erschlaffe, sollen wir die Versammlungen der Kirche fleißig besuchen und uns überhaupt um all die äußeren Hilfen recht Mühe geben, die dazu dienen, die Verehrung Gottes zu erhalten" (Inst. II,8,34).
(a) Der Gottesdienst in den Synagogen war im mosaischen Gesetz nicht vorgeschrieben. Er entstand wahrscheinlich durch die Babylonische Gefangenschaft, als der Tempel zerstört und ein Opferdienst nicht möglich war. Zur Zeit Jesu war der synagogale Gottesdienst in der Diaspora und im Land Kanaan üblich geworden, wobei auch Jesus dieser Gewohnheit nachging und auf diese Weise den Sabbat mit Schriftlesung und Predigt verband. Der neutestamentliche Gottesdienst griff auf dieses Vorbild zurück, wobei die apostolische Urkirche den Sabbat auf den Auferstehungstag Christi (Sonntag) verlegte.
1. Die geistliche Ruhe und innere Ausrichtung auf den Herrn. Gott will, daß wir durch das 4. Gebot stets neu nach ihm fragen und sein Heil suchen. Das Sabbatgebot weist schon im Alten Testament auf Jesus Christus hin, der uns aus der "Sklaverei Ägyptens bzw. der Sünde " befreit hat. Insofern findet es, wie das gesamte mosaische Gesetz, in Christus sein "Ende". Die Erfüllung in Christus bedeutet jedoch nicht, daß die 10 Gebote des Dekalogs ihre Gültigkeit verloren hätten. Es ist vielmehr so, daß sie im Licht des Evangeliums eine Verschärfung (WB 19,5) erfahren (siehe Bergpredigt). Spricht das 4. Gebot prophetisch von unserer Befreiung und Erlösung, so klingt in ihm jene ewige Ruhe an, jener göttliche Frieden, den uns Gott im Heilswerk Christi anbietet. Daraus folgt: Wer das Evangelium ergriffen hat und durch Christus mit Gott versöhnt lebt, der befindet sich geistlich gesehen in einer "beständigen Sabbatruhe", die sich über alle Tage der Woche bis in alle Ewigkeit erstreckt.
2. Die gottesdienstliche Versammlung. So wie der Herr sich den Gottesdienstbesuch zur Gewohnheit gemacht hat, so ist diese Gewohnheit auch die Richtschnur für unser Verhalten. Es hat dem Herrn gefallen, auf diese Weise das 4. Gebot mit der Predigt des Wortes zu verknüpfen. Die Erfüllung des Opferdienstes im Tempel oder die Versammlung in den Synagogen zielte bereits im Alten Bund darauf hin ab, daß die geistlichen Inhalte im Glauben ergriffen werden sollten (Annahme der Vergebung durch die symbolischen Opfer, Zuspruch des Wortes Gottes usw.) Die äußere Zusammenkunft (Sabbatheiligung) führte durch das Hören und Befolgen des Wortes Gottes zum Frieden mit Gott (zur inneren Sabbabtruhe). Die äußere Ruhe verhalf zur inneren. Für die neutestamentliche Gemeinde gewinnt das Sabbatgebot im regelmäßigen Gottesdienst dieselbe Bedeutung. Wenngleich alle gottesdienstlichen Feste - im Alten wie im Neuen Bund - auf Grund ihrer zeremoniellen Wesensart nur zeichenhaft auf Christus hinweisen, so sind sie doch unentbehrlich, damit sich die Gläubigen durch die Verkündigung des Evangeliums gegenseitig stärken können und den Glauben an Jesus Christus bewahren. Es hängt deshalb mit dem 4. Gebot zusammen, wenn uns das Neue Testament dazu auffordert, nicht mutwillig von den Gottesdiensten fern zu bleiben ("die Versammlungen nicht zu verlassen").
3. Die Ruhe zur Erholung von der Arbeit. Hat Gott am 7. Tag "von all seinen Werken geruht", so liegt es in dieser Schöpfungsordnung begründet, daß auch der Mensch von seiner Arbeit ruhen soll. Darin kommt die gesellschaftspolitische, soziale Bedeutung des Gebotes zum Ausdruck. Seine Mißachtung führt zwangsläufig zur materialistischen Ausbeutung des Menschen. Allerdings hängt die Aufrechterhaltung des Gebots im Sinn eines arbeitsfreien Feiertages von der staatlichen Rechtslage ab; wird dies vom Staat verweigert, so fordert uns die Schrift auf, um Christi willen das entzogene göttliche Recht nicht widerrechtlich in Anspruch zu nehmen, das Unrecht zu erleiden und abzuwarten, bis Gott Abhilfe schafft.
Der Apostel Johannes erwähnt den "Tag des Herrn", wobei der Schluß naheliegt, daß damit der "erste Tag der Woche" gemeint ist, was frühere Kirchenväter auch bestätigen.