Von der Freiheit des Christen und seines Gewissens

Artikel 20.1

Die Freiheit, die Christus den Gläubigen unter dem Evangelium erworben hat, besteht in dem Freispruch von der Schuld der Sünde, von dem verdammenden Zorn Gottes, dem Fluch des Sittengesetzes und in ihrer Befreiung von dieser gegenwärtigen bösen Welt, der Knechtschaft des Satans und der Herrschaft der Sünde, von dem Übel der Nöte, dem Stachel des Todes, dem Sieg über das Grab und die ewige Verdammnis, sowie in ihrem freien Zugang zu Gott und ihrem eifrigen Gehorsam gegen ihn, nicht aus knechtischer Furcht, sondern aus kindlicher Liebe und in einer Haltung herzlicher Bereitschaft. Alles dies war zwar auch den Gläubigen unter dem Gesetz eigen; aber unter dem Neuen Testament ist die Freiheit der Christen durch die Befreiung vom Joch des Zeremonialgesetzes (WB 19,3), dem die jüdische Kirche unterworfen war, weiter ausgedehnt worden; so erlaubt sie auch den Zutritt zum Thron der Gnade mit größerer Zuversicht und zeichnet sich durch umfassendere Mitteilungen des freien Geistes Gottes aus, als sie die Gläubigen unter dem Gesetz normalerweise empfingen.

Artikel 20.2

Gott allein ist Herr des Gewissens und hat es von menschlichen Lehren und Geboten[1] freigestellt, wenn sie bezüglich Glaube und Gottesverehrung irgendwie seinem Wort widersprechen oder es umgehen. Unter Berufung auf das Gewissen, solchen (falschen menschlichen)* Lehren zu glauben und ihren Geboten zu gehorchen, bedeutet daher, die wahre Freiheit des Gewissens zu verraten. So führt die Forderung nach einem blinden Glauben und einem absoluten und bedingungslosen Gehorsam dazu, daß die Freiheit des Gewissens und der Vernunft zerstört wird.

Artikel 20.3

Wer unter dem Vorwand christlicher Freiheit irgendwelche Sünden begeht oder irgendeiner triebhaften Neigung nachgeht, zerstört den Sinn und Zweck der christlichen Freiheit; denn dieser besteht darin, daß wir, befreit aus den Händen unserer Feinde (WB 13,1-3; 17,3), dem Herrn ohne Furcht in Heiligkeit und Gerechtigkeit dienen sollen - alle Tage unseres Lebens.

Artikel 20.4

Die von Gott eingesetzte Staatsgewalt und die durch Christus erworbene Freiheit hat Gott nicht dazu bestimmt, daß sie sich gegenseitig zerstören, sondern unterstützen und bewahren. Deshalb widersetzen sich diejenigen Gottes Ordnung, die unter dem Vorwand der christlichen Freiheit irgendeiner staatlichen oder kirchlichen Autorität und deren rechtmäßigen Anordnungen Widerstand leisten. Die öffentliche Verbreitung einer solchen Meinung bzw. ein solches Verhalten widersprechen der natürlichen Offenbarung (WB 1,1; 21,1) Gottes, dem Wesen der Gottesfurcht und den bekannten Grundsätzen des Christentums, die im Glauben, in der Anbetung und in der Lebensführung zum Ausdruck kommen. Durch die Art und Weise ihrer Verbreitung bzw. das unbeirrbare Festhalten daran zerstören solche falschen Meinungen oder Verhaltensweisen nach ihrer natürlichen (destruktiven)* Beschaffenheit den äußeren Frieden und die Ordnung, welche Christus in der Kirche aufgerichtet hat. Wer sich so verhält, soll zu Recht zur Verantwortung gezogen werden, sei es durch kirchliche (WB 30,3-4) Verfahren oder rechtmäßige Strafverfolgung durch staatliche (WB 23,1) Behörden.