Artikel 19.1
Gott hat Adam ein Gesetz gegeben als einen Bund der Werke, durch den er ihn und seine gesamte Nachkommenschaft zum persönlichen, umfassenden, genauen und stetigen Gehorsam verpflichtet, Leben für seine Erfüllung verheißen und Tod bei seinem Bruch angedroht und ihn mit der Kraft und Fähigkeit ausgestattet hat, es zu halten.
Dieses Gesetz blieb nach Adams Fall weiterhin als ein vollkommener Maßstab der Gerechtigkeit erhalten und wurde als solcher von Gott auf dem Berge Sinai in den zehn Geboten (HK 92; WB 19,3.5) übergeben und auf zwei Tafeln aufgeschrieben; die ersten vier Gebote enthalten unsere Pflichten gegenüber Gott, die anderen sechs unsere Pflichten gegenüber den Menschen.
Neben diesem Gesetz, allgemein das Sittengesetz genannt, hatte es Gott gefallen, dem Volk Israel als einer minderjährigen Kirche Zeremonialgesetze zu geben, die aus verschiedenen Anordnungen zur Ausübung symbolischer Handlungen bestanden. Diese bezogen sich teils auf den Gottesdienst, wobei Christus und seine Gnadengaben, Handlungen, Leiden und Wohltaten im voraus abgebildet wurden, teils stellten sie verschiedene Anweisungen für sittliche Pflichten dar. Alle diese Zeremonialgesetze sind jetzt unter dem Neuen Testament aufgehoben.
Dem alttestamentlichen Bundesvolk gab er als einer politischen Körperschaft auch besondere Rechtsvorschriften; diese haben allerdings, zusammen mit dem Zusammenbruch des jüdischen Staates (WB 21,3-A1c; 32,2-A1) ihre Gültigkeit verloren und binden jetzt niemanden mehr über das hinaus, was zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung erforderlich sein mag.
Das Sittengesetz verpflichtet für immer alle Menschen, seien sie gerechtfertigt oder nicht, zum Gehorsam - und zwar nicht nur im Hinblick auf die in ihm enthaltenen Dinge, sondern auch im Hinblick auf die Autorität Gottes, des Schöpfers, der es gegeben hat. Diese Verpflichtung löst Christus im Evangelium auch nicht irgendwie auf, sondern verstärkt sie vielmehr.
Wahre Gläubige sind zwar nicht unter dem Gesetz als einem "Bund der Werke", um dadurch gerechtfertigt oder verurteilt zu werden. Trotzdem ist das Gesetz für sie wie auch für andere von großem Nutzen; denn es weist als Lebensregel die rechte Richtung, indem es ihnen Auskunft über den Willen Gottes und ihre Pflichten gibt, und verpflichtet sie zu einer entsprechenden Verhaltensweise; es deckt auch die sündhaften Verunreinigungen ihrer Natur, ihrer Herzen und ihrer Lebensführung auf. Wenn sie sich daran prüfen, hat das zur Folge, daß ihnen ihre Sünde bewußt wird, die sie dann als Demütigung empfinden und zu hassen beginnen; damit verbunden wächst in ihnen die Einsicht, wie nötig sie Christus haben und den vollkommenen Gehorsam, den er (WB 8,1-8; 11,1) geleistet hat. Im weiteren dient das Gesetz für die Wiedergeborenen auch dazu, ihre (angeborene)* Verdorbenheit dadurch in Schranken zu halten, daß es Sünde verbietet. Seine Drohungen dienen dazu zu zeigen, was ihre Sünden verdienen und welche Nöte sie dafür in diesem Leben zu erwarten haben, obwohl sie von dem diesbezüglich im Gesetz angedrohten Fluch befreit sind. Seine Verheißungen zeigen ihnen in ähnlicher Weise Gottes Wohlgefallen am Gehorsam und welche Segnungen sie bei seiner Erfüllung erwarten dürfen; doch nicht so, als wäre es ihnen Gott durch das Gesetz als einem "Bund der Werke" schuldig; auch besagt es nicht, daß ein Mensch (bloß)* unter dem Gesetz und (noch)* nicht unter der Gnade lebt, wenn er Gutes tut und Böses unterläßt, weil das Gesetz zum einen aufmuntert und vom anderen abschreckt.
Ebensowenig steht die zuvor erwähnte Anwendung des Gesetzes im Widerspruch zur Gnade des Evangeliums; vielmehr stimmt sie damit harmonisch überein, indem der Geist Christi den Willen des Menschen anleitet und befähigt, das freiwillig und mit Freude zu tun, was der im Gesetz geoffenbarte Wille Gottes zu tun erfordert.