Von der Beharrung der Heiligen

Artikel 17.1

Diejenigen, welche Gott in seinem Geliebten angenommen hat und die durch seinen Geist wirksam berufen und geheiligt sind, können weder völlig noch endgültig aus dem Stand der Gnade fallen; vielmehr werden sie mit Sicherheit darin beharren und auf ewig gerettet werden.

Artikel 17.2

Diese Beharrung der Heiligen beruht nicht auf ihrem eigenen Willen (WB 9,1-5), sondern auf dem unveränderlichen Ratschluß der Erwählung, der aus der freien und unwandelbaren Liebe Gottes des Vaters entspringt, und darauf, daß Jesus Christus durch sein Verdienst für sie wirksam eintritt, der Heilige Geist und das lebendige Wort Gottes in ihnen bleibt, wie auch auf der Natur des Gnadenbundes; aus dem allen entsteht auch die Gewißheit und vollkommene Zuversicht darüber.

Artikel 17.3

Dennoch können sie durch die Versuchungen des Satans und der Welt, wenn die in ihnen verbliebene Verderbnis (WB 9,4; 13,1-3; 18,4; 19,6; 25,5) überhandnimmt und die Mittel zu ihrer Bewahrung mißachtet werden, in schwere Sünde fallen und eine Zeitlang darin stecken bleiben. Dadurch geraten sie unter Gottes Mißfallen, betrüben seinen Heiligen Geist, verlieren einen guten Teil ihrer Gnadengaben und des Trostes, bekommen verhärtete Herzen und verwundete Gewissen, verletzten andere und erregen Anstoß und ziehen zeitliche Gerichte auf sich.