Von den guten Werken und ihrem Lohn
Artikel 16.1
Gute Werke sind allein die, welche Gott in seinem heiligen Wort geboten hat, und nicht solche, die ohne dessen Vollmacht von Menschen aus blindem Eifer oder unter irgendeinem Vorwand guter Absichten erfunden worden sind.
Diese guten Werke, getan im Gehorsam gegen Gottes Gebote, sind die Früchte und sichtbaren Folgen eines wahren und lebendigen Glaubens. Durch sie bringen die Gläubigen ihre Dankbarkeit zum Ausdruck, bekräftigen ihre Gewißheit, fördern ihre Brüder, zieren das Bekenntnis des Evangeliums, stopfen Gegnern den Mund und verherrlichen Gott; denn sie sind dessen Werkzeuge, dazu geschaffen in Christus Jesus, um als solche, die ihre Frucht in Heiligkeit bringen, zum Schluß das ewige Leben zu empfangen.
Ihre Fähigkeit, Gutes zu tun, stammt keineswegs von ihnen selbst, sondern gänzlich vom Geist Christi. Damit sie dazu befähigt werden, ist neben den bereits empfangenen Gnadengaben (WB 9,4; 10,2; 17,2) ein direkter Einfluß desselben Heiligen Geistes erforderlich, um in ihnen das Wollen und das Vollbringen nach seinem Wohlgefallen zu wirken. Doch dürfen sie dadurch nicht nachlässig werden, als ob sie keinerlei Aufgaben zu erfüllen hätten, außer auf ein besonderes Zeichen des Geistes hin; sondern sie sollen eifrig die Gnade Gottes entfachen, die in ihnen ist.
Diejenigen, welche in ihrem Gehorsam die höchste Stufe erreichen, die in diesem Leben möglich ist, - sind weit davon entfernt, über das Pflichtmaß hinauszugehen und mehr zu tun, als Gott verlangt. Vielmehr bleiben sie bei weitem hinter dem zurück, was sie zu tun schuldig sind.
Auch mit unseren besten Werken können wir nicht Vergebung der Sünden oder ewiges Leben bei Gott verdienen, - wegen des großen Mißverhältnisses zwischen ihnen und der kommenden Herrlichkeit, wie auch des unendlichen Abstands (WB 7,1) zwischen uns und Gott. Ihm können wir weder Nutzen schaffen noch für unsere zurückliegenden Sünden Sühne leisten, sondern wenn wir alles, was wir können, getan haben, haben wir nichts als unsere Pflicht getan und sind unnütze Knechte. Sind die Werke gut, so gehen sie vom Geist aus; werden sie aber von uns hervorgebracht, so sind sie mit so viel Schwachheit und Unvollkommenheit belastet und vermengt, daß sie vor der Strenge des göttlichen Gerichts (WB 11,3; 33,1-3) nicht bestehen können.
Da die Personen der Gläubigen durch Christus dennoch angenommen sind, sind ihre guten Werke ebenfalls in ihm angenommen; nicht als ob sie in diesem Leben gänzlich untadelig und unsträflich in Gottes Augen wären. Vielmehr sieht er sie in seinem Sohn und läßt es sich gefallen, das anzunehmen und zu belohnen[1], was aufrichtig ist, auch wenn es mit viel Schwachheit und Unvollkommenheit verbunden ist.
Werke von nicht wiedergeborenen Menschen mögen ihrem Tatbestand nach Dinge sein, die Gott gebietet, und für sie selbst und andere von gutem Nutzen sein; doch sind sie weder in der rechten Weise - nämlich in Übereinstimmung mit dem Wort -, noch in der rechten Absicht - nämlich zur Ehre Gottes - getan worden, weil sie nicht von einem durch den Glauben gereinigten Herzen ausgehen. Deshalb sind diese Werke sündig und können Gott nicht gefallen (WB 9,3+A1) oder einen Menschen würdig machen, um Gnade von Gott zu empfangen. Und doch ist es noch sündiger und verwerflich vor Gott, sie zu unterlassen.