Artikel 15.1
Die Umkehr zum Leben ist eine evangelische Gnadengabe; die Lehre davon muß von jedem Diener des Evangeliums gepredigt werden (WB 3,3-A1f; 10,1-A1; 14,2), ebenso wie die vom Glauben an Christus.
In der Umkehr ist ein Sünder dermaßen schmerzlich über seine Sünde betroffen und haßt sie so sehr, daß er sich davon abkehrt und Gott zuwendet. Dies geschieht sowohl deshalb, weil er die Gefahr der Sünden erkennt und auch das Widerwärtige und Ekelhafte der Sünden empfindet, die dem heiligen Wesen Gottes und seinem gerechten Gesetz widersprechen; als auch deshalb, weil die Barmherzigkeit in Christus nur von denen wahrgenommen wird, die beschämt umkehren. Daraus folgt, daß er beabsichtigt und sich bemüht, mit Gott nach der Richtlinie seiner Gebote zu leben.
Obwohl man sich nicht auf die Umkehr[1] verlassen soll, als würde sie die Sünde tilgen oder irgendwie deren Vergebung verursachen , was doch ein Werk von Gottes freier Gnade in Christus ist, so ist sie doch für alle Sünder dermaßen unentbehrlich, daß ohne sie niemand Vergebung erwarten darf.
So wie keine Sünde zu geringfügig ist, als daß sie Verdammnis verdienen würde, so ist keine Sünde zu groß, als daß sie über die Verdammnis bringen könnte, die aufrichtig bereuen.
Die Menschen sollten sich nicht mit einer allgemeinen Umkehr zufrieden geben, sondern es ist Pflicht jedes Menschen, um so mehr nach der Abkehr von einzelnen Sünden zu streben.
Einerseits ist jeder Mensch verpflichtet, seine Sünden persönlich Gott zu bekennen und um deren Vergebung zu bitten, wobei er, wenn er sie meidet, Barmherzigkeit finden wird. Wer an seinem Bruder schuldig geworden ist oder in der Gemeinde Christi Anstoß erregt hat, soll andererseits bereit sein, den Betroffenen gegenüber seine Reue zu bezeugen. Dies soll durch ein privates oder öffentliches Bekenntnis und ein aufrichtiges Bedauern über seine Sünden geschehen; daraufhin sollen sich diejenigen, die verletzt worden sind, mit ihm versöhnen und ihn in Liebe aufnehmen.