(a) Der HERR beruft durch sein Wort. Dieses Wort muß durch Menschen aus der Kraft des Heiligen Geistes heraus
verkündigt werden. Wird die Botschaft des Evangeliums verkündigt, so kommt das Wort Gottes kraft seiner
Verheißung nicht leer zurück"; wird sie jedoch verschwiegen, so kann auch keine wirksame Berufung
erfolgen.
(b) Um diese Berufung bekannt zu machen, verwendet der Herr seine Gemeinde. Sie ist von ihm in den Zeugenstand gerufen und beauftragt worden, das an sich selbst erfahrene Heilswerk Christi zu bezeugen und als Angebot der Vergebung allen Menschen zu verkündigen. In diesem Zeugenstand werden die ordinierten "Diener des Wortes" (WB 24,3-A4; 25,3-A1; im Rahmen der öffentlichen Verkündigung und Lehrvermittlung zwar in größerem Maß zur Rechenschaft gezogen, doch trägt vor Gott jeder Christ dieselbe Verantwortung, um sich durch Gebet, Wort und Tat missionarisch einzubringen (WB 3,3-A1f; 15,1), damit die Verlorenen gerettet werden können.
(c) Fehlt diese brennende Hingabe an den Missionsauftrag Christi, so zieht sich die betreffende Person oder Gemeinde (WB 25,3-A1h; 25,4-5) das Gericht Gottes zu, weil sie schuldig an denen wurde, die ungewarnt und ungeliebt verloren gehen. Wie Christus von seinem Vater, so hat er seine Gemeinde mit der Versöhnungsbotschaft in die Welt gesandt; wird dieser Auftrag versäumt oder nur halbherzig aufgegriffen, so wird damit zur eigenen Schande öffentlich bekräftigt, daß die Liebe Christi bloß egoistisch - zur vordergründigen Inanspruchnahme der "eigenen Erwählung" - aufgegriffen und in ihrer Wesensmitte - die sich am gottentfremdeten "Kranken" orientiert - verworfen wurde.