Artikel 9.1
Gott hat den Willen des Menschen mit einer solchen Freiheit ausgerüstet, daß er weder zum Guten oder Bösen gezwungen, noch durch irgendeine absolute natürlich Notwendigkeit begrenzt worden ist.
In seinem Stand der Unschuld besaß der Mensch die Freiheit und Kraft, das zu wollen und zu tun, was gut und wohlgefällig vor Gott ist; dies jedoch veränderlich, sodaß die Möglichkeit gegeben war, auch davon abzufallen.
Durch seinen Fall in den Stand der Sünde hat der Mensch alle mit seiner Erlösung verbundene Fähigkeit verloren, das geistlich Gute[1] zu wollen. Deshalb ist der natürliche, völlig von diesem Guten abgewandte, in Sünden tote Mensch unfähig, sich durch eigene Kraft selbst zu bekehren oder sich selbst darauf vorzubereiten.
Wenn Gott einen Sünder bekehrt und ihn in den Stand der Gnade versetzt, befreit er ihn von seiner angeborenen Versklavung unter die Sünde und macht ihn durch seine Gnade allein fähig, frei das zu wollen und zu tun, was geistlich gut ist, jedoch so, daß er aufgrund seiner verbleibenden Verderbnis nicht vollkommen oder ausschließlich das will, was gut ist, sondern auch das, was böse ist.
Der Wille des Menschen wird erst im Stand der Herrlichkeit völlig und unveränderlich dazu befreit sein, um nur das Gute zu tun.