Von Gottes ewigem Ratschluß
Artikel 3.1
Gott hat von aller Ewigkeit her nach dem vollkommen weisen und heiligen Ratschluß seines eigenen Willens uneingeschränkt frei und unveränderlich alles angeordnet, was auch immer geschieht; doch so, daß Gott dadurch weder Urheber der Sünde ist noch dem Willen der Geschöpfe Gewalt angetan, noch die Freiheit oder Möglichkeit der Zweitursachen (WB 5,2) aufgehoben, sondern vielmehr in Kraft gesetzt werden.
Obwohl Gott alles weiß, was unter allen gegebenen Umständen geschehen soll oder kann, so hat er doch nichts aus dem Grund beschlossen, weil er es als zukünftig vorausgesehen hat[1], oder daß es unter bestimmten Umständen eintreffen würde.
Durch den Ratschluß Gottes sind zur Offenbarung seiner Ehre (HK1; WB 8,5; 11,3) die einen Menschen und Engel vorherbestimmt[1] zum ewigen Leben, die anderen verordnet zum ewigen Tod.
Diese vorherbestimmten und zuvorverordneten Engel und Menschen sind besonders und unabänderlich bezeichnet, und ihre Zahl ist so gewiß und begrenzt, daß sie weder vermehrt noch vermindert werden kann.
Diejenigen, die aus dem menschlichen Geschlecht zum Leben vorherbestimmt sind, hat Gott vor Grundlegung der Welt nach seinem ewigen und unwandelbaren Vorsatz und verborgenen Ratschluß und Wohlgefallen seines Willens in Christus zu ewiger Herrlichkeit erwählt; dies aus seiner völlig freien Gnade und Liebe - ohne jede Rücksicht auf Glauben und gute Werke oder die Beharrung (WB 9,3+A1; 16,1-7; 17,1-3) in beiden, auch hat ihn keine in den Kreaturen vorhandene Voraussetzung oder Ursache dazu bewogen; und all das zum Lobpreis seiner herrlichen Gnade.
Wie Gott die Erwählten zur Herrlichkeit berufen hat, so hat er nach dem ewigen und völlig freien Entschluß seines Willens alle Mittel dazu im voraus bestimmt. Deswegen sind die Erwählten, die in Adam gefallen sind, erlöst durch Christus; wirksam berufen (WB 10,1-4) zum Glauben an Christus durch seinen Geist, der zu seiner Zeit wirkt; sind gerechtfertigt, zur Kindschaft angenommen, geheiligt und bewahrt aus seiner Kraft durch den Glauben zum ewigen Heil. So sind auch keine anderen (WB 3,4; 10,4; 33,1-2) durch Christus erlöst, wirksam berufen, gerechtfertigt, angenommen, geheiligt und bewahrt als allein die Erwählten.
Nach dem unerforschlichen Ratschluß seines eigenen Willens - aufgrund dessen er Barmherzigkeit walten läßt oder zurückhält (WB 2,1-2; 3,2-A1; 5,6+A1), wie es ihm gefällt - hat Gott beschlossen, die übrige Menschheit zur Ehre seiner höchsten Macht über seine Geschöpfe zu übergehen und sie zum Lob seiner vollkommenen Gerechtigkeit (WB 11,3) wegen ihrer Sünde zu Schmach und Zorn zu bestimmen.
Die Lehre dieser tiefen Geheimnisse der Vorherbestimmung soll mit besonderer Klugheit und Sorgfalt behandelt werden, damit die Menschen - die den im Wort geoffenbarten Willen Gottes beachten und ihm Gehorsam leisten - in der festen Zuversicht auf ihre wirksame Berufung (WB 10,1-4) Gewißheit haben, daß sie in Ewigkeit erwählt worden sind. So soll diese Lehre als Grund zum Lobpreis, zur Ehrerbietung und Bewunderung Gottes und zu Demut, Fleiß und reichlichem Trost für alle, die dem Evangelium ernsthaft gehorchen (WB 15,1-2; 19,6; 20,1; 27,1), dienen.