Artikel 2: Das Wirken des Heiligen Geistes
2.1 Ein geschichtlich nicht wiederholbares
Zeichen
Das Sprechen in unbekannten
Sprachen ("Zungenreden") trat in der apostolischen Zeit auf und hatte einen bestimmten, zeichenhaften
Charakter für die geschichtlich nicht wiederholbare Umbruchsphase vom Alten zum Neuen Bund. Dieser Zeitabschnitt
dauerte etwa 100 Jahre, von der Geburt Christi bis zum Abschluß des neutestamentlichen Kanons.
2.2 Ein Zeichen an das alttestamentliche
Bundesvolk
In diesem heilsgeschichtlichen
Rahmen sollte dem Judentum ein Gerichtszeichen wegen seines Unglaubens vor Augen und Ohren gestellt werden: Indem
der Heilige Geist "fremde" Sprachen in die Anbetung Gottes einbezog , bestätigte der HERR selbst,
daß nun auch die Heiden (als gottentfremdete, fremdsprachige Völker = "Zungen") unter Erfüllung
der alttestamentlichen Prophetie in sein Reich gerufen würden. Während der ungläubige Teil Israels
Christus verwarf, wurden die bekehrten Heiden in den gläubigen Teil eingebunden (dieser blieb, wie die "Siebentausend"
zur Zeit Elias , als "Rest" des alttestamentlichen Gottesvolkes "dank der Gnadenwahl" übrig
), sodaß sich beide - Juden und Heiden - zum Israel des Neuen Bundes (WB 7,3.6) vereinigten .
2.3 Die heilsgeschichtliche
Beglaubigung der Apostel
Diese zeichenhafte Gnadengabe
("Charisma") des Heiligen Geistes gehört in den Bereich jener übernatürlichen Phänomene,
mit denen Gott seine Propheten und Apostel zur öffentlichen Beglaubigung der göttlichen Botschaft ausrüstete.
"Wunder und Zeichen" begleiteten im besonderen Maß einzelne Offenbarungsträger, wenn es darum
ging, neue Offenbarung prophetisch zu vermitteln (wie z.B. im AT bei Mose - aber nicht bei allen Propheten; z.B.
im NT bei Petrus und Paulus - und alle überragend, Jesus Christus ). Wie die Apostel als Offenbarungsträger,
so erhielt auch die Gemeinde Jesu ein apostolisches Zeichen, das sie gegenüber dem abgefallenen Teil Israels
mit göttlicher Beglaubigung auswies. Dieses Gerichtszeichen der "Zungenrede" trat spontan und während
jener Zeit auf, in der die Urkirche vom Judentum als "Sekte" verfolgt und durch diesen göttlichen
Beistand als das in Wahrheit gläubige Volk Israel ausgewiesen wurde. Mit dem Ende der heilsgeschichtlichen
Wende und dem Anbruch des 2. Jahrhunderts verebbte diese Befähigung, denn einerseits war seit 70 n. Chr. der
religiöse Monopolanspruch der Juden durch die Zerstörung des Tempels und die weltweite Zerstreuung gebrochen
, andererseits lag mit der Jahrhundertwende Gottes Heilsplan völlig abgeschlossen offenbart und schriftlich
vor (WB 1,1-2.6-7). Die außerordentliche göttliche Bestätigung war somit nicht mehr nötig.
Sowohl die Heilswende als auch die Offenbarung des Neuen Bundes hatten ihren Abschluß gefunden.
2.4 Distanz zu geschichtsloser,
ekstatischer Verfälschung
Durch die Jahrhunderte hindurch
brachen hin und wieder ähnliche Phänomene in visionären, mystisch-ekstatischen Bewegungen auf, wie
sie im übrigen auch in heidnischen Religionen vorkommen. Auch in unserem 20. Jahrhundert finden wir eine solche
Strömung in den "Pfingstgemeinden", "charismatischen Erneuerungsbewegungen" und anderen
Gruppierungen vor, deren Ursprung und Entwicklung äußerst fragwürdig erscheinen. In der Art und
Weise ihrer theologischen Begründung übersehen deren Vertreter, daß bestimmte biblische Voraussetzungen
zu ihrer Ausübung des "Zungenredens" fehlen, denn:
(a) Diese Befähigung stellte in erster Linie ein Gerichtszeichen gegenüber dem ungläubigen Teil
Israels in der einmaligen Heilswende vom Alten zum Neuen Bund dar.
(b) Sie ist kein Beleg für besondere Geistesfülle oder Bevollmächtigung; vielmehr ordnet sie Paulus
(in der damals apostolischen Zeit) der mit dem Verstand überprüfbaren Verkündigung unter.
(c) Ein starker Aufbruch an göttlichen Beglaubigungszeichen steht grundsätzlich am Anfang und nicht am
Ende einer Heilsepoche.
(d) Die häufig anzutreffende Nähe zum Medial-Okkulten (WB 9,3-A1b; 13,1-A1c), die Verflachung im dogmatischen
Urteil und Aushöhlung wichtiger Glaubensaussagen, wie auch die Verdrängung Jesu aus dem Zentrum des Glaubens
(WB 14,1) zugunsten "geistgewirkter" Krafterweise und damit verbundener Wunder- und Zeichensucht rufen
zu kritischer Distanz gegenüber solchen Gemeinden und Bewegungen auf.
(WB, mit Anmerkungen: 21.3; unter Einbeziehung der Berliner Erklärung von 1909)