21 Im Original des Heidelberger Katechismus wird das Wort „Unkeuscher“ verwendet, unter dem nicht – wie im römisch-katholischen Raum – eine zölibatäre Tabuisierung des Geschlechtlichen verstanden wird, sondern der schamlose Umgang mit der Sexualität außerhalb der ehelichen Liebe, die nach der Schöpfungsordnung heterosexuell orientiert ist, so dass auch Homosexualität unter das Gerichtsurteil Gottes fällt (Röm 1,26–28 1.Kor 6,9).
22 Die reformierte Zählung der
Gebote orientiert sich an der hebräischen Bibel und unterscheidet zwischen dem
1. Gebot (keine anderen Götter) und 2. Gebot
(keine Abbildungen zur Gottesverehrung), faßt das 10. zusammen (kein Begehren
fremden Eigentums). Die römisch-katholische und lutherische Zählung der 10
Gebote unterscheidet nicht zwischen den beiden ersten Geboten, obwohl sich beide
Gebote thematisch deutlich unterscheiden. Die Folge ist, daß der römische
Katholizismus in der okkulten Verdinglichung Gottes und Marien- wie
Heiligenverehrung verstrickt blieb und das Luthertum bis hinein in die
gottestdienstliche
Liturgie in einem gebrochenen Verhältnis zum 2. Gebot stecken blieb. Die
künstliche Aufsplitterung des 10 Gebotes in „nicht begehren deines nächsten
Frau“
und „nicht begehren deines Nächsten Eigentum“ ist nicht nachvollziehbar, da im
7. Gebot ohnedies der „Ehebruch“ verurteilt wird (wobei Jesus in der
Bergpredigt auch das gedankliche Begehren damit verbindet Mat 5,28). Es macht
keinen Sinn, dasselbe Gebot zweimal aufzuzählen. So faßt auch der Apostel
Paulus das Gebot mit „du sollst nicht begehren“ zusammen (Röm 13,9). Außerdem
zählen 2. Mos 20,17 und 5. Mos 5,21 die Beispiele des Begehrens in
verschiedener Reihenfolge auf, was eine zusätzliche Aufspaltung des Gebotes
nicht zuläßt.
23 Die Forderung des zweiten Gebotes verbietet nicht nur gegenständliche Abbildungen Gottes, sondern auch jede willkürliche Vorstellung, nach der man sich ein „Gottesbild“ zurechtdenkt bzw. erdichtet. Der natürliche, gefallene Mensch ist nicht in der Lage, Gott so zu sehen, wie er in Wahrheit ist (Röm 1,21–23). Deshalb verwirft die Heilige Schrift jede vom Menschen ausgehende Vorstellung über das Wesen Gottes; allein die Selbstoffenbarung Gottes, das Wort des Alten und Neuen Testaments, gibt uns darüber unverfälschte Auskunft.
24 Als der Katechismus verfasst wurde, war es üblich, die biblische Heilsgeschichte in Bildern darzustellen, was als „Laienbibel“ bezeichnet wurde. Dadurch wurde solchen Laien die direkte Begegnung mit der Heiligen Schrift vorenthalten und das Analphabetentum gefördert. Der Katechismus wendet sich hier gegen jeden Versuch, das Studium des Wortes Gottes einer Elite vorzubehalten oder einer „Kirchenlehre“ unterzuordnen oder aber die autoritative Predigt durch Meditationen oder ähnliche bildhafte Vorstellungen oder Betrachtungen zu ersetzen. Wird die Heilige Schrift nicht mit wachem Gewissen gelesen, sondern über den Text nur „meditiert“, so hört der Leser bloß das heraus, was ihn subjektiv betrifft, was er höchst willkürlich in seiner Lebenssituation darunter versteht. In dieser Haltung wird nicht mehr die Frage nach Wahrheit gestellt, sondern die Heilige Schrift für leere, religiöse Bedürfnisse missbraucht. Eine solche Begegnung mit dem Wort Gottes verfälscht notwendigerweise die Erkenntnis Gottes. Gott aber spricht objektiv und autoritativ durch sein klares Wort, durchkreuzt unsere Vorstellung über ihn und führt auch unser Denken zur Umkehr und zum Gehorsam gegen ihn (Hbr 4,12–13 2. Kor 10,5 Röm 1,5 und 16.25–27).
25 Der ursprüngliche Wortlaut des Heidelberger Katechismus ist: „Wenn es die Obrigkeit von ihren Untertanen fordert“, womit keine spezielle Gesellschaftsstruktur, sondern die Rechtsstaatlichkeit angesprochen wird, auf deren Grundlage ein Eid oder eine eidesstattliche Erklärung gesetzlich eingefordert werden kann.
26 Der Heidelberger Katechismus führt den ursprünglichen Wortlaut „darum trägt die Obrigkeit das Schwert, um dem Totschlag zu wehren“. Diese Wortwahl bezieht sich auf Röm 13,4, wonach der Rechtsstaat den von Gott gegebenen Auftrag hat, durch seine legislative und exekutive Macht vor Rechtsbrechern zu schützen und diese zu bestrafen. Das sechste Gebot wendet sich gegen das mutwillige Töten im Sinn von „morden“, jedoch nicht grundsätzlich gegen die Todesstrafe oder die Todesfolgen bei einem gerechten Krieg (siehe Westminster Bekenntnis, Artikel 23.2).
27 Der Heidelberger Katechismus verwendet hier ursprünglich das Wort „Unkeuschheit“, siehe Anmerkung 19 zur Frage 87.
28 Der ursprüngliche Wortlaut dieser Stelle ist: „auch die Allerheiligsten“, d.h. solche Menschen, die durch die Erneuerung aus der Kraft des Heiligen Geistes den höchsten Stand christlicher Heiligung erleben.
29 Im Original des Katechismus steht „Das soll wahr und gewiss sein“, wobei das Wort „soll“ keinen Wunsch, sondern die Bekräftigung einer unbeirrbaren Erwartungshaltung beschreibt. Das zugrundeliegende Wort „Amen“ hat den Charakter eines Eides, der einen tatsächlichen Sachverhalt bestätigt, der nicht mehr relativiert werden kann. In der englischen CRC-Ausgabe heißt es daher: „This is sure to be!“ Voraussetzung zur Erhörung unserer Gebete ist, dass wir auch wirklich im Willen Gottes beten. Gott verweigert die Erhörung oder erfüllt sie nach seiner Barmherzigkeit auf eine andere Weise zu unserem Besten, wenn unsere Anliegen auf Grund unserer sündigen Sichtweise nicht mit seinem Willen übereinstimmen. Das kommt leider oft genug vor, weshalb Paulus unter Einschluss seiner eigenen Person bemerkt, dass „wir nicht wissen, was wir beten sollen, wie es sich gebührt, so dass uns der Heilige Geist mit unaussprechlichem Seufzen vertreten“ muss, damit wir von Gott doch noch Erhörung finden (Röm 8,26-27). Je mehr ein Christ ein geheiligtes Gebetsleben führt, desto eher wird er mit wachsender Vollmacht seine Anliegen Gott vorlegen und die konkrete Erfüllung auch erwarten und erfahren.