8. Einheit unter Christen durch Bekenntnisse?
Doch wie kann man Einheit unter Christen erreichen? Wie kann man den Leib Christi einen? Dazu können die Bekenntnisse eine große Hilfe sein.
Christlicher Konsens ist möglich! Man braucht dazu keinen kleinsten gemeinsamen
Nenner! Nein, die Bekenntnisse hatten schon immer die Funktion nicht zu spalten,
sondern zu einen.
Die Praxis der Bekenntnisse
Nachdem wir über die Begründung und Einwände zu dem Nutzen von Bekenntnissen für
die Gemeinde Jesu gekommen sind, bleibt nun noch ein abschließender praktischer
Teil.
Wir müssen also noch fragen: wie verstehen wir die Bekenntnisse? In wiefern sind
sie verbindlich? Und wie können wir Bekenntnisse in der Praxis, im
Gemeindealltag handhaben?
Die Autorität der Bekenntnisse
Zum ersten: wie verstehen wir die Bekenntnisse? Anders gefragt: welche Autorität
messen wir ihnen bei?
Ich denke, das ist der wichtigste Teil meines Vortrags. Wenn wir hier nicht
richtig liegen, wird alles schief.
Zwei Extreme lauern uns auf:
(1) dass wir unserem Bekenntnis keine echte Autorität beimessen, es deshalb auch
nicht kirchlich in irgendeiner Form verbindlich sein kann, und wir es deshalb
auch gleich bleiben lassen können
(2) dass wir unserem Bekenntnis eine so hohe Autorität beimessen, dass es nicht mehr
hinterfragbar ist, sondern der neue Papst wird und sogar über der Schrift steht
Historisch gibt es seit der Reformation zwei Positionen in Bezug auf die
Autorität der Bekenntnisse. Jede Position wird durch ein kleines lateinisches
Wörtchen ausgedrückt:
(1) quatenus – „insofern…“
(2) quia – „weil…“
Nach der ersten Position (quatenus) ordnet man sich dem Bekenntnis unter,
insofern es mit dem Wort Gottes übereinstimmt. Nach der zweiten Position (quia),
weil es mit dem Bekenntnis übereinstimmt.
Um den Unterschied mit einem Beispiel deutlich zu machen: Wenn ich sage: „Ich
liebe Äpfel, insofern sie gut schmecken!“ lasse ich grundsätzlich etwas offen,
da ich im Einzelfall nicht weiß, ob dieser oder jener Apfel mir schmeckt. Deshalb
ist es nicht unbedingt gut, mir einen Apfel zu schenken, denn vielleicht
schmeckt er mir ja nicht. Wenn ich aber sage: „Ich liebe Äpfel, weil sie mir gut
schmecken!“ mach ich eine globale Aussage über Äpfel. Jeder, der mir einen Apfel
schenken will, weiß, dass der mir dann auch schmecken wird.
Im ersten Fall ist also im Grunde alles offen, im zweiten Fall ist etwas
grundsätzlich entschieden.
Auf das Bekenntnis angewandt bedeutet das: In ersterem Verständnis bleibt die
Frage nach der Autorität des Bekenntnisses in der Luft hängen. Es ist eine
offene Frage, da kontinuierlich und in jedem spezifischen Einzelfall erneut
geprüft wird, ob das Bekenntnis denn biblisch ist. De facto hat ein so
verstandenes Bekenntnis keinerlei praktische Autorität. Schlimmer noch, jeder
Pastor kann sich beispielsweise in Lehrstreitigkeiten oder wenn er unter
Disziplinarverfahren steht, darauf berufen, dass die Lehre des Bekenntnisses an
der einen oder anderen Stelle einfach nicht biblisch sei - seiner Meinung nach.
Diese Sicht endet also notwendigerweise am Ende bei einem Meinungsaustausch.
Nach der quatenus-Sicht hat ein Bekenntnis nur Autorität insofern es punktuell
mit der biblischen Lehre übereinstimmt. Ob es das tut, ist ständig neu zu
erörtern und kann niemals gültig festgehalten werden. Solch eine „Bindung“ an
ein Bekenntnis ist eigentlich eine Farce und überlässt dem Einzelnen die
Freiheit, was in dem Bekenntnis er annehmen und was er verwerfen will.
In zweiterem Verständnis ist die Frage nach der Autorität des Bekenntnisses
grundsätzlich geklärt. Nach einem Prozess der Prüfung und erneuten Prüfung legen
Repräsentanten einer Kirche ein Bekenntnis vor. Dies ist nicht im theologischen
Vakuum entstanden, sondern in Rücksprache mit den Kirchenvätern, den
altkirchlichen Bekenntnisschriften sowie dem Schatz an kirchlichen Bekenntnissen
seither.
Doch auch nachdem diesem Bekenntnis bescheinigt wird, dass es in der Tat
biblisch ist, wird es der Kirche nicht einfach wie eine Zwangsjacke
übergestülpt. Ein Prozess ist erforderlich, indem die betroffene Kirche sich
dieses Bekenntnis zu eigen macht, ja es, wie man sagt, adoptiert. Niemand kann
gezwungen werden, dieses Bekenntnis für biblisch zu halten.
Doch in dem Moment, wo eine Kirche sich ein Bekenntnis zu eigen macht, definiert
dies selbstverständlich die Grenzen der kirchlichen Gemeinschaft. Das Bekenntnis
wird zur kirchlichen Selbsterklärung: dies ist, was wir glauben! Und wer dies
nicht teilt, der sollte sich eine andere Kirchen suchen oder vielleicht zu den
Freikirchen gehen, wo der christliche Glaube, wenn er denn vorhanden ist,
anscheinend jederzeit neu definiert werden kann. Nach dieser quia-Sicht hat das
betreffende Bekenntnis Autorität, eben weil es sich mit der Schrift deckt und
also solches anerkannt und adoptiert wurde.
Es lässt sich relativ leicht zeigen, dass in der Kirchengeschichte seit der
Reformation die quia-Position (das Bekenntnis hat Autorität, weil es der Bibel
entspricht!) das klare Mehrheitsvotum war.
Das quia-Verständnis des Bekenntnisses sagt aus: ich habe das Bekenntnis geprüft
und bin mit der Kirche der Überzeugung, das was das Bekenntnis sagt, sagt auch
die Schrift! Deshalb schulde ich dem Bekenntnis Folge zu leisten wie der Schrift
selbst, ja ich schulde dem Bekenntnis Folge zu leisten als der Schrift.
Ich denke, nur diese Sicht macht aus den Bekenntnissen keine wirkungslose Farce
einerseits, aber auch keinen papierenen Papst andererseits. Die Bekenntnisse
sind hier eine verbindliche Norm (norma), aber auch eine normierte Norm (norma
normata) – und zwar normiert durch die Schrift selbst.