6. Mögliche Einwände gegen Bekenntnisse
Nun ein paar Worte zu möglichen
Einwänden gegen Bekenntnisse oder gegen die Praxis des Bekennens.
Sola Scriptura!
Der häufigste (und oft auch einzige) Einwand gegen eine zu enge Bindung an ein
Bekenntnis: widerspricht dem reformatorischen Prinzip sola scriptura.
Wenn man die Schrift als einzige Norm und einzigen Maßstab hochhält, so denken
manche, dann darf es neben ihr keine anderen Autoritäten mehr geben. Dieser
Einwand ist zum Teil verständlich, zum Teil auch nicht. Löblich ist daran, dass
man wirklich die Schrift ernst nehmen will, als Gottes unfehlbares und u.a.
völlig ausreichendes Wort. Was nicht so löblich daran ist, ist dass diese
Position enger ist als die Schrift selbst (oder sola scriptura) es verlangt.
Die Frage, die wir hier beantworten müssen, ist: was ist „biblisch“? Nur der
Text, der Buchstabe der Bibel? Oder auch, das was sich logischerweise oder
konsequenterweise aus der Schrift ergibt?
Ist es nur biblisch zu sagen: „Höre Israel, der Herr ist unser Gott, der Herr
allein.“? Oder ist es auch biblisch zu sagen: Gott ist Gott in der Dreieinigkeit
von Vater, Sohn und Heiligem Geist. Ersteres ist ein Bibelzitat, letzteres ein
theologisches Statement, ein Bekenntnis, wenn man so will.
Die Christenheit hat durch die Jahrhunderte die Dreieinigkeit für eine biblische
Lehre gehalten und bekannt – und das mit Recht. Ein Begriff wortwörtlich aus der
Bibel ist dies allerdings nicht!
Ich denke, wir sehen, dass dieser Einwand gegen Bekenntnisse im Grunde zu eng ist.
Man könnte auch sagen biblizistisch. Für die Reformatoren, die ja das sola
scriptura Prinzip neu entdeckt haben, gab es hier keine Spannung zwischen sola
Scriptura und der Praxis, Bekenntnisse zu formulieren und als verbindliche
Glaubensinhalte anzuerkennen.
Das Westminster Bekenntnis von 1647 versteht sola scriptura beispielsweise so
(Art 1.6):
“…alles, was zu seiner [Gottes] eigenen Ehre und zum Heil, zum Glauben und zum
Leben des Menschen nötig ist, ist entweder in der Schrift ausdrücklich
niedergelegt oder kann durch gute und notwendige Schlussfolgerungen aus der
Schrift hergeleitet werden.”
Genau darum geht es bei Bekenntnissen: es geht nicht darum, das sola scriptura
zu unterwandern oder die Hl. Schrift zu ergänzen. Es geht vielmehr darum, das
aus der Schrift konzentriert herauszudestillieren, was sie uns lehrt und was wir
verstanden haben und als unseren gemeinsamen christlichen Glauben bekennen
wollen.
Wenn wir sagen, dass die Schrift unsere einzige unfehlbare und irrtumslose Norm
für Lehre und Leben darstellt, heißt dies eben nicht, es könne nicht neben der
Schrift noch andere untergeordnete Autoritäten geben.
Traditionell kommt diese Unterordnung der Bekenntnisse in der reformierten
Tradition zum Ausdruck in der Unterscheidung zwischen…
der Heiligen Schrift als norma normans (also als “Norm, die alles normiert”)
dem Bekenntnis als norma normata (also als “normierte Norm”)
Beides, die Schrift und das
Bekenntnis sind somit verbindliche Normen, doch nur eines, die Bibel, ist die
Norm, die alles andere “normiert”. Das Bekenntnis ist, weil es von der Schrift
abgeleitet und “normiert” ist, auch eine abgeleitete Norm mit abgeleiteter
Autorität.
Doch die Frage bleibt: hat ein Bekenntnis nur Autorität, insofern es mit der
Bibel übereinstimmt? Oder hat ein Bekenntnis Autorität, weil es mit der Bibel
übereinstimmt? Dazu später mehr - beim Gebrauch und Verständnis der Bekenntnisse.