6. Mögliche Einwände gegen Bekenntnisse

Nun ein paar Worte zu möglichen Einwänden gegen Bekenntnisse oder gegen die Praxis des Bekennens.

Sola Scriptura!


Der häufigste (und oft auch einzige) Einwand gegen eine zu enge Bindung an ein Bekenntnis: widerspricht dem reformatorischen Prinzip sola scriptura.


Wenn man die Schrift als einzige Norm und einzigen Maßstab hochhält, so denken manche, dann darf es neben ihr keine anderen Autoritäten mehr geben. Dieser Einwand ist zum Teil verständlich, zum Teil auch nicht. Löblich ist daran, dass man wirklich die Schrift ernst nehmen will, als Gottes unfehlbares und u.a. völlig ausreichendes Wort. Was nicht so löblich daran ist, ist dass diese Position enger ist als die Schrift selbst (oder sola scriptura) es verlangt.

Die Frage, die wir hier beantworten müssen, ist: was ist „biblisch“? Nur der Text, der Buchstabe der Bibel? Oder auch, das was sich logischerweise oder konsequenterweise aus der Schrift ergibt?

Ist es nur biblisch zu sagen: „Höre Israel, der Herr ist unser Gott, der Herr allein.“? Oder ist es auch biblisch zu sagen: Gott ist Gott in der Dreieinigkeit von Vater, Sohn und Heiligem Geist. Ersteres ist ein Bibelzitat, letzteres ein theologisches Statement, ein Bekenntnis, wenn man so will.


Die Christenheit hat durch die Jahrhunderte die Dreieinigkeit für eine biblische Lehre gehalten und bekannt – und das mit Recht. Ein Begriff wortwörtlich aus der Bibel ist dies allerdings nicht!

Ich denke, wir sehen, dass dieser Einwand gegen Bekenntnisse im Grunde zu eng ist. Man könnte auch sagen biblizistisch. Für die Reformatoren, die ja das sola scriptura Prinzip neu entdeckt haben, gab es hier keine Spannung zwischen sola Scriptura und der Praxis, Bekenntnisse zu formulieren und als verbindliche Glaubensinhalte anzuerkennen.

Das Westminster Bekenntnis von 1647 versteht sola scriptura beispielsweise so (Art 1.6):

“…alles, was zu seiner [Gottes] eigenen Ehre und zum Heil, zum Glauben und zum Leben des Menschen nötig ist, ist entweder in der Schrift ausdrücklich niedergelegt oder kann durch gute und notwendige Schlussfolgerungen aus der Schrift hergeleitet werden.”


Genau darum geht es bei Bekenntnissen: es geht nicht darum, das sola scriptura zu unterwandern oder die Hl. Schrift zu ergänzen. Es geht vielmehr darum, das aus der Schrift konzentriert herauszudestillieren, was sie uns lehrt und was wir verstanden haben und als unseren gemeinsamen christlichen Glauben bekennen wollen.

Wenn wir sagen, dass die Schrift unsere einzige unfehlbare und irrtumslose Norm für Lehre und Leben darstellt, heißt dies eben nicht, es könne nicht neben der Schrift noch andere untergeordnete Autoritäten geben.

Traditionell kommt diese Unterordnung der Bekenntnisse in der reformierten Tradition zum Ausdruck in der Unterscheidung zwischen…

Beides, die Schrift und das Bekenntnis sind somit verbindliche Normen, doch nur eines, die Bibel, ist die Norm, die alles andere “normiert”. Das Bekenntnis ist, weil es von der Schrift abgeleitet und “normiert” ist, auch eine abgeleitete Norm mit abgeleiteter Autorität.

Doch die Frage bleibt: hat ein Bekenntnis nur Autorität, insofern es mit der Bibel übereinstimmt? Oder hat ein Bekenntnis Autorität, weil es mit der Bibel übereinstimmt? Dazu später mehr - beim Gebrauch und Verständnis der Bekenntnisse.